Das Land Oberösterreich bestätigt die Forderungen der Bürgerinitiative „Rettet den Rodelberg“

Das Land Oberösterreich hat uns dankenswerterweise ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 91 (Rodelberg) zur Verfügung gestellt.

Die darin enthaltenen Ausführungen zu Baulandeignung bzw. Bebauungsdichte haben unsere Ansichten bestärkt.

Außerdem hat uns die Art der Behandlung dieser Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung am 1.12.2022 extrem schockiert. Mit keinem Wort wurden die kritischen Punkte angesprochen !

In einer zeitlich, örtlich und organisatorisch sehr eingeschränkten Aktion wurden nochmals über 240 Unterstützungsunterschriften eingeholt.

Dies soll klar verdeutlichen, dass unser Anliegen nach wie vor von einer breiten Bevölkerungsschicht getragen wird. Im Zuge der Überprüfung für den erstellten Bebauungsplan Nr. 91 (Rodelberg) seitens der Gemeinde St. Florian, kommt der zuständige Gebietsbetreuer der örtlichen Raumordnung vom Land OÖ zu 2 grundlegenden Ergebnissen:

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Nachfolgend Auszug vom Amt der OÖ Landesregierung in kursiv:

Marktgemeinde St. Florian

Bebauungsplan Nr. 91

Neuerstellung

Stellungnahme gem. §§ 33 (2) bzw. 36 (4) Oö. ROG 1994

Entsprechend den vorliegenden Unterlagen beabsichtigt die Marktgemeinde St. Florian die Neuerstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Ziegeleistraße“ im Bereich der Gst. Nr. 197/7 und 197/26, beide KG St. Florian Markt vorzunehmen. Der Planungsraum des betroffenen Bebauungsplanes befindet sich dabei im westlichen Bereich des Gemeindehauptortes von St. Florian.

  1. Das Natur- und Landschaftsbild ist in diesem Bereich bereits maßgeblich durch mehrgeschossige Wohnbauten im Süden, Südosten und Osten geprägt. Westlich des Planungsraumes sind überwiegend Doppelhäuser vorzufinden. Im Norden grenzt ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet an. Die Topografie ist ausgehend von der Ziegeleistraße als steil ansteigende, teilweise bestockte Hangfläche zu beschreiben. Im Zuge des durchgeführten Lokalaugenscheins mit dem zuständigen Gebietsbetreuer der Örtlichen Raumordnung musste festgestellt werden, dass grundsätzlich die Baulandeignung dieser Fläche in Frage gestellt werden muss. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsleiter der Marktgemeinde St. Florian wurde jedoch mitgeteilt, dass diese Fläche bereits seit Jahrzehnten rechtskräftig gewidmet ist und diesbezüglich auch Rechtsgutachten ergangen sind.
  2. Aufgrund der vorhandenen Topografie und Bestockung wird jedoch der Marktgemeinde St. Florian empfohlen, im Bebauungsplan eine geringere Dichte und eine lockerere Bebauung, wie sie im westlichen Anschluss vorhanden ist, zu regeln. Derartige Bauten ließen sich in das bestehende Gelände sicherlich wesentlich schonender integrieren, als dieser großflächige mehrgeschossige Wohnbau.

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Seit Anfang an kritisierte die Bürgerinitiative diese geplante massive Verbauung. Immer wieder wurde von uns gefordert, dass die Bebauungsdichte (GFZ) und die Art der Verbauung, aufgrund der Topografie, an der westlich angrenzenden Doppelhausanlage auszurichten ist.

Die Argumente seitens der Gemeinde St. Florian, wir müssen im Zentrum verdichten und wir haben keine gesetzlichen Möglichkeiten, die Bebauungsdichte zu verringern, wurde durch dieses Gutachten vom Land OÖ klar widerlegt.

Es entsteht hier der Eindruck, dass die Wünsche des Bauwerbers eine höhere Priorität haben als die der Florianer:innen!

Außerdem finden wir es demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass das unabhängige Expertengutachten vom Land OÖ einige Stunden vor der Gemeinderatssitzung den Oppositionsparteien übermittelt wurde und daher nicht Grundlage in der Ausschusssitzung war.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden mit keinem Wort die beiden oben angeführten brisanten Empfehlungen vom Land OÖ erwähnt, stattdessen wurde der Bebauungsplan seitens der verantwortlichen Gemeindevertreter „schöngeredet“!

Aufgrund der zu späten Übermittlung des Gutachtens beantragte die stimmenschwächste Partei, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben, um die Inhalte des Gutachtens vom Land OÖ zu analysieren. Leider wurden sie von anderen Fraktionen belächelt und überstimmt.

Wir finden es demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass diese brisanten Empfehlungen des Landes OÖ weder im Ausschuss noch in der Gemeinderatssitzung behandelt wurden.

Seitens der Bürgerinitiative fordern wir daher:

Die Empfehlungen vom Land OÖ voll umfänglich in den bestehenden Bebauungsplan einzuarbeiten. Der massive Eingriff in die Natur, aufgrund der Topografie, ist für eine derartige Verbauung umwelttechnisch eine Katastrophe!

Außerdem sollte nochmals gemeinsam überlegt werden, ob ein Grundstückstausch nicht doch für alle Beteiligten die bessere Lösung wäre.

Zusätzlich fordern wir, dass die oben angeführten brisanten Empfehlungen des Landes OÖ bei der nächsten Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung kommen und in der gebotenen Ausführlichkeit behandelt werden.

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