Liebe Unterstützer:innen und Interessierte!

Wir möchten euch bezüglich geplanter Verbauung des Rodelberges auf den neuesten Stand der Dinge bringen.

Wir haben von der Gemeinde St. Florian eine Stellungnahme eines Raumplaners erhalten. Diese Stellungnahme wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Unserer Meinung nach dient diese Beurteilung nur als eine Rechtfertigung, um eine maximale Bebauung zu ermöglichen. Wir haben diese Stellungnahme eingehend studiert und auch von einer externen Sachverständigen prüfen lassen. Formell erfüllt diese Bewertung zwar alle fachlichen Anforderungen, wir kritisieren allerdings die folgenden drei Punkte:

Punkt 1: Die Berechnung der Bebauungsdichte (GFZ) ist anzuzweifeln

Die Gemeinde hat die Bebauungsdichte unserer Meinung nach künstlich hoch berechnet. Die Bebauungsdichte wird durch die Geschoßflächenzahl (GFZ) bestimmt. Dieser Wert ist mit 0.75 angesetzt und für eine ländliche Gemeinde sehr hoch. Wie kommt nun dieser hohe Wert zustande? Die Gemeinde hat für diese Berechnung nur die größten Wohnobjekte der Ziegeleistraße herangezogen. Diese Auswahl ist nicht nachvollziehbar, da die gesamte Umgebung berücksichtigt werden muss. Das direkt angrenzende Nachbargrundstück und die weiteren Einfamilienhäuser des Aichetfeldes (welche sich in der gleichen Hanglage befinden) wurden nicht berücksichtigt. Weiters wurden die Reihenhäuser und Einfamilienhäuser der Ziegeleistraße nicht in die Berechnung einbezogen. Auch das restliche Aichetfeld wurde ignoriert. Es stellt sich für uns die Frage, warum nicht der gesamte Straßenzug für die Berechnung herangezogen worden ist. Diese genannten Grundstücke hätten die Bebauungsdichte signifikant gesenkt. Wir nehmen an, dass durch diese offensichtlich willkürliche Berechnung der Bebauungsdichte den Bauwerber eine möglichst gewinnbringende Verbauung auf Kosten der Allgemeinheit (u.a. Reduzierung des Rodelberges und Verschlechterung der Parkplatzsituation) ermöglicht werden soll.

Punkt 2: „Hohe Standorteignung“ trotz vorhandener Konfliktpotentiale?

In der Stellungnahme werden folgende Bebauungsprobleme angeführt (Zitat Stellungnahme):

„Aufgrund der Raumstruktur, der Umwelt- und der naturräumlichen Situation bestehen im Wesentlichen folgende Bebauungsrestriktionen:

  • Geogenes Bebauungsrisiko Typ A (Feststoffverlagerung am Hang)
  • Teilweise Lage im 30 m-Waldperimeter
  • Hangneigung
  • Nutzung als Rodelhügel“

Diese Probleme wurden in der Stellungnahme nicht bzw. nur teilweise entkräftet. Ganz im Gegenteil, es wird dem Grundstück laut Zitat eine „hohe Eignung“ zur Bebauung bescheinigt. Es wird in der Stellungnahme allerdings eine Vielzahl anderer Themen ausgespart. Folgende, für die Anrainer wesentlichen Punkte wurden nicht berücksichtigt:

  • Akustik (Stadioneffekt)
  • Temperaturanstieg (insbesondere im Sommer) durch Verlust von Grünfläche
  • Luftaustausch und Durchlüftung
  • Oberflächenversiegelung
  • Hangwasser bei Starkregen
  • Umweltschutzaspekte (Zerstörung einer Naturwiese, Zerstörung des Krötenschutzgebiets)
  • Verkehrssituation
  • und vieles mehr

Punkt 3: Stellplätze

In der Gemeinderatssitzung vom 8. Februar 2022 nimmt Hr. Bürgermeister Bernd Schützeneder Bezug auf die geplante Parkplatzsituation der geplanten Neubauten. Zitat Facebookseite: „Klarerweise werden die Vorgaben, was die Parkplätze betrifft (2 pro Wohnung in der Tiefgarage + Gästeparkplätze) erfüllt und auch im Bebauungsplan dementsprechend vorgeschrieben.“

In der von der von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Stellungnahme befindet sich allerdings folgende Aussage: „Errichtung von mindestens 2 Stellplätzen je Wohneinheit und davon mindestens 12,5% (aufgerundet) als frei zugängliche Besucherstellplätze.“

Das bedeutet, dass statt 74 Stellplätzen für die Bewohner nur mehr 64 Parkplätze in der Tiefgarage gebaut werden müssen. Offensichtlich soll durch diese Neubewertung das Projekt für den Bauwerber finanziell noch attraktiver gemacht werden. Das geht wieder zu Lasten der Allgemeinheit, die schon jetzt unter der angespannten Parkplatzsituation leidet.

Schlussfolgerung

Aufgrund der oben genannten Kritikpunkte fordern wir nun ein weiteres Mal eine Neubewertung dieses Projektes durch unabhängige Experten und aller Interessenparteien. Diese Vorgehensweise ist bereits für das Bauprojekt der Krabbelstube (Bereich ehemaliger Bauhof) in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen worden.

Wir haben bereits am 13.3.2022 ein Schreiben an die Gemeinde geschickt, in welcher wir dieses Anliegen zum Ausdruck gebracht haben. Zwar steht eine endgültige Antwort noch aus, wir haben aber die Nachricht erhalten, dass die Umsetzung eines solchen Prozesses rechtlich, fachlich und finanziell zu prüfen ist. Da für den „sensiblen“ Bereich Krabbelstube (Aussage Gemeinderatssitzung) ein solcher Prozess beschlossen wurde, gehen wir davon aus, dass diese Vorgehensweise auch für den sensiblen Bereich Rodelberg gelten muss.

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und euch weiter informieren!

Die Bürgerinitiative Rettet den Rodelberg.

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