Öffentlicher Spielplatz Rübenspitz – Stellungnahme der Bürgerinitiative

Stellungnahme der Gemeinde St. Florian:

Wir haben folgende Stellungnahme der Gemeinde St. Florian auf den Beitrag Wieder ein vorgetäuschter Spielplatz in der Nähe vom Rodelberg erhalten:

Es gab ein Unterbestandsverhältnis zwischen Spar und Gemeinde, das mit Ende des Hauptbestandsverhältnisses beendet wurde (also mit der Absiedlung vom Caritas-Spar). Grund für die Auflösung war der Verkauf der Liegenschaft für Wohn- und Geschäftshäuser. In der Kundmachung zur Neuerstellung des Bebauungsplanes wurde festgehalten: „Die derzeitigen Freiflächen sollen als öffentlicher und privater Park bzw. Spielplatz genutzt werden.“ Im Bebauungsplan selbst, dessen Beschlussfassung im Gemeinderat einstimmig erfolgte, waren keine konkreten Angaben hinsichtlich des Parks bzw. Spielplatzes vorhanden. Im guten Glauben daran, wurde dem Stift St.Florian schriftlich mitgeteilt, dass bei Grundstücksverkauf eine vertragliche Vereinbarung betreffend Park/Spielplatz abgeschlossen werden möge, was auch als ausreichend erachtet wurde. Bei Vertragsabschluss war die Gemeinde nicht eingebunden. Im Bebauungsplan selbst ist der Spielplatz nicht enthalten, vermutlich weil die Situierung noch unklar war. Sowohl das Bauverfahren als auch die Erstellung des Bebauungsplanes wurden ordnungsgemäß abgewickelt. Die Spielplatzgröße bestimmt sich anhand der Vorgaben in der Oö. Bauordnung samt den dazugehörigen Nebengesetzen und es erfolgte auch eine gänzliche Kostenentrichtung durch den Projektbetreiber bzw. die Wohnungskäufer. Öffentliche Steuergelder wurden nicht verwendet; auch Bäume wurden auf eigene Kosten errichtet.

Der oa. Sachverhalt wurde auch in diversen Sitzungen der politischen Gremien in St. Florian besprochen.

Wir ersuchen die Bürgerinitiative um Veröffentlichung der oa. Klarstellung.

 

In der Stellungnahme der Gemeinde vom 13.12.2021 wurde betont, dass das Bauvorhaben für den Rübenspitz und die Erstellung des Bauvorhabens ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Die Gemeinde geht davon aus, dass alle Fragen vollständig beantwortet wurden. Für die Bürgerinitiative sind aber leider noch viele Fragen offen und nicht geklärt:

1) Öffentliche Nutzung des Spielplatzes

In der Kundmachung zur Neuerstellung des Bebauungsplanes wurde festgehalten, dass die derzeitigen Freiflächen als ÖFFENTLICHER und privater Park bzw. Spielplatz genutzt werden sollen. Im endgültigen Bebauungsplan selbst, dessen Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte, fehlen alle Angaben, dass dieser Park bzw. Spielplatz öffentlich durch die Allgemeinheit nutzbar sein soll.

Aus unserer Sicht fehlt eine Begründung, warum und in wessen Interesse die öffentliche Nutzung des Spielplatzes gestrichen wurde. Bei der öffentlichen Nutzung geht es um ein Recht der Allgemeinheit und die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, warum die Gemeinde als Vertreterin der Allgemeinheit darauf verzichtet hat.

Bei den Wortmeldungen der Gemeinderäte in der Gemeinderatssitzung ging hervor, dass von einem ÖFFENTLICHEM Spielplatz ausgegangen wurde.

Siehe Beilagen: Kundmachung_GemeinderatsitzungAuszug_Protokoll_Gemeinderatssitzung

 

2) Situierung des Spielplatzes

Die Gemeinde erläutert, dass im endgültigen Bebauungsplan der Spielplatz deshalb nicht enthalten ist, weil die Situierung noch unklar war.

Falsch!
Der Spielplatz war im Entwurf des Bebauungsplanes hingegen sehr wohl eingetragen, es war auch die Situierung klar ersichtlich.

Siehe Beilage: 211216_Bebauungsplan_Entwurf

 

3) Verständnis über die Aufgabe des Bebauungsplanes

Die Gemeinde hat nach der Streichung der öffentlichen Nutzbarkeit des Spielplatzes darauf vertraut, dass das Stift eine öffentliche Nutzbarkeit berücksichtigen wird, auch wenn dies nicht im Bebauungsplan vorgeschrieben ist. Es ist die Aufgabe des Bebauungsplanes klare und verbindliche Vorgaben für die Bauplanung zu machen.

Unserer Meinung nach, zeigt die Gemeinde mit Ihrer Stellungnahme ein falsches Verständnis, was die Aufgaben des Bebauungsplanes betrifft.

 

4) Finanzierung der Bäume

Die Gemeinde schreibt, dass für die Bäume keine öffentlichen Steuergelder verwendet wurden.

Aber!
Die ursprüngliche Parkanlage inkl. Bäume und Gedenkstein „Parkanlage 1987 Rübenspitz“ wurden sehr wohl aus Mitteln der Gemeinde finanziert. Diese Bäume sind zwar noch teilweise erhalten, befinden sich aber jetzt im Privatbesitz und sind somit der Öffentlichkeit entzogen.

Siehe Beilage: 211216_Fotos_Rübenspitz

 

Für die Initiative

Rettet den Rodelberg

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